Der stufenweise Schutzdienst ist ein von der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) mit dem Beschluss 362/2023/R/eel eingeführter Dienst, der den Übergang nicht gefährdeter Haushaltskunden und kleiner Unternehmen zum freien Strommarkt begleiten soll.

Enel Energia hat eine öffentliche Auktion gewonnen und wurde von Acquirente Unico als Betreiber des stufenweisen Schutzdienstes für nicht gefährdete Haushaltskunden und kleine Unternehmen für den Versorgungszeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. März 2027 ausgewählt.

Kunden, die sich nicht für einen Anbieter auf dem freien Markt entschieden haben, werden automatisch in den stufenweisen Schutzdienst aufgenommen, ohne dass es zu einer Unterbrechung der Stromlieferung kommt.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Stromliefervertrag auf dem freien Markt abzuschließen.

Nicht schutzbedürftige inländische Kunden

Enel Energia ist der Dienstleister in diesen Gebieten:

Nordgebiet 1: Aosta, Biella, Provinz Mailand, Verbania, Vercelli
Nordgebiet 2: Parma, Piacenza, Provinz Turin
Nordgebiet 5: Brescia, Gemeinde Mailand
Nordgebiet 9: Belluno, Gorizia, Pordenone, Treviso, Trieste
Nordgebiet 10: Bozen, Trient, Vicenza
Nordgebiet 11: Mantua, Modena, Reggio-Emilia, Verona
Zentralgebiet 4: Gemeinde Rom

Die Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen des schrittweisen Schutzdienstes für nicht schutzbedürftige Haushaltskunden entsprechen den Bestimmungen des PLACET-Angebots (Anhang zum Beschluss 555/2017/R/com), beschränkt auf die folgenden Bestimmungen:

a) eine Pauschalgebühr von 23 EUR ohne MwSt., die dem Endkunden im Falle eines Umstellungsantrags in Rechnung gestellt wird;

b) Erhebung der Kaution in der ersten Rechnung in Höhe von 11,5 EUR je kW vertraglich zugesagter Leistung, mit Ausnahme der  Fälle, in denen die Zahlung per Bank-, Post- oder Kreditkartenlastschrift erfolgt;

c) zweimonatliche Rechnungsstellung;

d) Die Möglichkeit, eine Ratenzahlung nur für Beträge über 50 EUR innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist der Rechnung gemäß den in der Rechnung genannten Bedingungen zu verlangen. Hält der Kunde die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist nicht ein, verlangt der Lieferant vom Kunden zusätzlich zum geschuldeten Betrag Verzugszinsen, die auf Jahresbasis berechnet werden und dem gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 213 vom 24. Juni 1998 festgelegten Satz zuzüglich 3,5 Prozentpunkten entsprechen.

Zahlungsweise und Rechnungsversand 

Für Lieferungen, die aus dem erweiterten Schutzdienst stammen und ab dem 1. Juli 2024 im Stufenschutzdienst aktiviert werden, ändert sich im Vergleich zu vorher nichts.

Wichtig! 

  • Wenn die Rechnung per E-Mail versandt wird, müssen Änderungen der E-Mail- bzw. der zertifizierten elektronischen Postadresse (PEC) mitgeteilt werden;
  • Wenn die Zahlung per Lastschrift von einem Girokonto (Bank oder Post) erfolgt, wird ab dem 2. September 2024 das Lastschriftverfahren für die von Enel Energia ausgestellten Rechnungen automatisch und vorbehaltlich des Einzugs aktiviert. Die Kunden können Ihre Einzugsgenehmigung für Rechnungen von Enel Energia jederzeit rückgängig machen. Wenn man dies bereits vor dem 2. September 2024 durchführen wollen, auch für ausgestellte und nicht verfallene Rechnungen des Betreibers des größeren Schutzdienstes, ist es notwendig sich an Ihr Kreditinstitut wenden.

Wenn das Lastschriftverfahren widerrufen wird oder nicht aktiv ist, können Sie folgende Zahlungsarten wählen 

  • Lastschriftverfahren auf Bank- oder Postkonto, Zahlungskarte oder PayPal-Konto;
  • im Kundenbereich, nach der Registrierung, mit Kreditkarte, BancomatPay-Konto, PayPal, MyBank, pagoPA;
  • in der Enel Energia App mit Kreditkarte, PayPal-Konto, pagoPA;
  • Online-Zahlungsmitteilung über die Website/App der eigenen Bank oder andere pagoPA-fähige Kanäle;
  • vor Ort in den physischen Kanälen von Enel Energia (Enel Enabled Space), in Banken, Geldautomaten, Postämtern, Supermärkten und allen Enel-aktivierten physischen Punkten.

Um Ihre Zahlungsmethode zu wählen, nutzen Sie bitte unsere Kontaktkanäle:

  • Website enel.it im Kundenbereich;
  • Enel Energia-App;
  • Enel Energia gebührenfreie Nummer 800900860;
  • Spazio Enel Geschäfte:
    • Corso della libertà 53/G, Bolzano, 39100
    • Via Giosuè Carducci, 14, Merano, 39012

Enel Energia gibt die Zahlungsweise in der Rechnung an, die zwanzig Tage vor dem Fälligkeitsdatum ausgestellt wird. Bei automatischer Abbuchung von einem Girokonto erfolgt die Zahlung am Fälligkeitstag.

Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach dem Abbuchungsdatum der Rechnung bei seiner Bank die Erstattung der Lastschrift beantragen.

  • Innerhalb von acht Wochen ab dem Datum der Abbuchung der Rechnung für die von ihm autorisierten Transaktionen;
  • Innerhalb von dreizehn Monaten ab dem Datum der Abbuchung der Rechnung für nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Transaktionen

Für Lieferverträge, die im Rahmen des Dienstes „Stufenweiser Schutz“ mit einem Gültigkeitsdatum ab dem 1. August 2024 aktiviert wurden, werden die Rechnungen in Papierform versandt und können per pagoPa-Mitteilung bezahlt werden.

Es ist jederzeit möglich, die Zahlungsweise oder den Rechnungsversand zu ändern, wie in den vorangegangenen Absätzen beschrieben.

Die wirtschaftlichen Bedingungen

Die wirtschaftlichen Bedingungen, die der Betreiber des Stufenschuz den Kunden anbieten muss, sind im Artikel 48 des Gesetzes zur Kodifizierung des Elektrizitätsvertriebs (TIV - Anhang A des Beschlusses 362/2023/R/eel und ss.mm.ii) festgelegt und sind in folgende Punkte unterteilt:

Energieaufwand in Höhe der Summe der folgenden Gebühren;

  • Haushaltsstromvergütung, angegeben in Eurocents/kWh, zur Deckung der Kosten für den Stromeinkauf auf Großhandelsebene, die den monatlichen Beträgen des einheitlichen nationalen Preises (PUN) entspricht und zusätzlich um Netzverluste erhöht wird.
  • Gamma-Parameter (γ), der von ARERA als gewichteter Durchschnitt der in der Ausschreibung vergebenen Preise ermittelt und jährlich aktualisiert wird, angegeben als Festbetrag (Euro/Entnahmepunkt/Jahr)
  • Gebühren zur Deckung sonstiger Beschaffungskosten, angegeben in Eurocents/kWh und festgelegt von ARERA: Gebühr zur Deckung von Ungleichgewichtskosten, die für den gesamten Zuweisungszeitraum festgelegt wird, Gebühr zur Deckung von Dispatching-Kosten, die vierteljährlich aktualisiert wird, Gebühr zur Deckung von Gebühren im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Ausgleichsmechanismus.
Gebühr Wert Gültigkeitszeitraum 
der Gebühr
effiziente Unwuchtausgleichsgebühr
für Haushalte ("CSED”)
0,00056 €/kWh 1/07/2024 – 31/03/2027
Versorgungsgebühr
für Haushalte ("CDISPD”)
0,0236302 €/kWh III. Quartal 2024
Ausgleichsgebühr für
den "stufenweisen
Schutzdienst"
für Haushaltskunden (“CPSTGD”)
-0,01603 €/kWh Regelmäßige 
Aktualisierung durch
ARERA
γ-parameter -72,6542
€/POD/Jahr
1/07/2024 – 30/06/2025

Ausgaben für Transport und Zählermanagement und Ausgaben für Netzgebühren

bestehen aus den von Enel Energia zu zahlenden Gebühren für die Stromübertragung, -Verteilung und -Messung sowie aus den Netzgebühren zur Deckung der Kosten für Tätigkeiten von allgemeinem Interesse, die von ARERA festgelegt, veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden.

Kleine Unternehmen

Enel Energia ist der Dienstleister in diesen Gebieten:

  • Gebiet 3 Lombardei, ohne die Stadt Mailand
  • Gebiet 5 Gemeinde Mailand, Ligurien, Trentino Südtirol, Venetien

Kunden mit Lieferungen, die unter den stufenweisen Schutzdienst für Kleinunternehmen fallen, erhalten vom Betreiber eine Benachrichtigung über die Aktivierung des Dienstes.

Vertragliche und wirtschaftliche Bedingungen

Die Vertragsbedingungen werden von ARERA festgelegt, und der Preis wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Versteigerungen bestimmt.

Die wirtschaftlichen Bedingungen sind in der Bekanntmachung über die Aktivierung des Dienstes dargelegt und umfassen folgende Punkte

  • Energiekosten;
  • Transport- und Zählerverwaltungsgebühren;
  • Systemgebühren;
  • Steuern und Abgaben.

Nachfolgend finden Sie Einzelheiten zu den Beträgen im Zusammenhang mit den Energieausgaben:

Rechnungsposten

  Wert Gültigkeitszeitraum
der Überlegung
α-parameter (Alpha) α -0,00166 €/kWh 1/07/2024 – 30/06/2025
Energiekomponentengebühr CEL

F0: 0,104368
€/kWh

F1: 0,104126
€/kWh

F2: 0,122628
€/kWh

F3: 0,094864
€/kWh

Juni 2024
Stromversorgungsgebühr CDISP 0,0236302 €/kWh III. Quartal 2024
Unwuchtausgleichsgebühr CSB 0,0004 €/kWh 1/07/2024 – 31/03/2027
Vermarktungsgebühr

CCOM_IP

CCOM_UD

0,00094 €/kWh

35 €/POD/Jahr

1/07/2024 – 31/03/2027
Ausgleichsgebühr CPSTG 0,00007 €/kWh III. Quartal 2024
Verzugsentschädigungsgebühr CCM 0,003119 €/kWh  

Was ist nach Erhalt des Aktivierungsschreibens des Dienstes für den schrittweisen Schutz von Kleinunternehmen zu tun?

Es ist wichtig, die Ersatzerklärung zu übermitteln, in der die Anforderungen für Kleinunternehmen bestätigt werden. Die Erklärung ist dem Schreiben beigefügt und kann auf der Website

Abschnitt “Formulare” der Website enel.it verfügbar.

Die Erklärung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens ausgefüllt und an einen unserer Kontaktkanäle zurückgeschickt werden:

Wie kann man auf den freien Markt wechseln?

Ein Wechsel zum freien Markt ist jederzeit und kostenlos möglich.

Um sich über unsere Angebote zu informieren, nutzen Sie bitte unsere Kontaktkanäle:

  • Web-site enel.it
  • Kundendienst mit EnelClic
  • das nächstgelegene Spazio Enel Geschäft:
    • Corso della libertà 53/G, Bolzano, 39100  
    • Via Giosuè Carducci, 14, Merano, 39012